Allgemeine Bedingungen

 Tipps und allgemeine Bedingungen. 

Eine Falknerei-Vorführung ist ganzjährig möglich. Sommer oder Winter, wir sind nicht an die Jahreszeiten gebunden. 
Wir arbeiten mit lebenden, wilden Tieren und das macht eine Falknerei-Vorführung so spannend; sowohl für das Publikum als auch für den Falkner. Unsere frei fliegenden Greifvögel sind gut unter Appell, aber externe Faktoren wie die Anwesenheit von Hunden, können die Flüge negativ beeinflussen.
Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Greifvögel stehen an erster Stelle. Die folgenden Vorschläge helfen Ihnen und uns, eine erfolgreiche Präsentation zu geben:

  • · Wir können die Greifvögel nicht in der Nähe einer viel befahrenen Straße, Eisenbahnlinie oder militärischem Schießgebiet fliegen (ca. 300 m)
    · Fall möglich keine Hunde auf dem Gelände wo geflogen wird. Wenn dies nicht möglich ist, dann gehören Hunde und aus dem Sichtbereich der Vögel zu halten. Einige Greifvögel haben eine natürliche Angst vor Hunden, weshalb sie wegfliegen könnten.

    · Während der Falknerei-Vorführung dürfen keine Flieger, Ballone, Hubschrauber und Fallschirmspringer etc. den Luftraum wählen. 

    · Keine Aktivitäten die für die Greifvögel Stress verursachen können, auf oder in der Nähe des 'Flugplatz' wie Musikgruppen , Kirmesattraktionen etc. 

    · Neben oder in der Nähe des Ortes der Falkner-Vögel, keine Platzierung von anderen tierischen Ereignisse wie Enten, Gänse, Schafe oder Schlittenhunde. Unsere Greifvögel sind und bleiben Wildtiere und Jäger.

    · Wenn dort geflogen wird muss genug Platz sein, ein Feld von mindestens 1000 m² ist ausreichend. Nur für die Falken, als zusätzlicher Wunsch, darf es nicht von hohen Gebäuden oder Bäumen gesäumt sein. Diese Düsenjäger unter den Greifvögeln benötigen zusätzlichen Platz. 

    · Plätze im Zentrum von Städten eignen sich manchmal nicht für Greifvogel-Demonstrationen durch ihre Lage (viel Glas von hohen Gebäuden, gegen die die Greifvögel sich zu Tode fliegen können). 

    · Wir fliegen bis spätestens 2 Stunden vor Sonnenuntergang. Wenn ein Greifvogel fort fliegt haben wir noch Tageslicht um diesen zurück zu bekommen.

    · Es sollte ausreichend Platz für unseren Bus am "Flugplatz" zum Parken geben. Ist der Weg zu weit gibt es Löcher im Verlauf der Demonstration. Während der Falknerei-Demonstrationen werden die Vögel wieder in Kisten zurückgesetzt, weil sie untereinander, oder Kinder die sich in einem unbewachten Moment nähern, angreifen könnten. 
     

Überwachung dieser Punkte liegt bei der Organisation, nachweisbare Situationen höhere Gewalt ausgenommen. De Valkenhof ist Haftpflichtversichert, aber der Besuch der Falknerei-Vorführung findet genauso auf Risiko der Besucher und Auftraggeber statt.


Ihre Lokalität in den landen

Es ist dem Falkner nicht erlaubt Demonstrationen auf dem Feld zu fliegen. Durch die beabsichtigte Beziehung zu Jagdpraktiken, wird der Begriff "Feld" in erster Linie als Jagd-Feld ausgelegt, dieses Kriterium liegt bei 40 Hektar (Gewehr). Gebiete die daran grenzen, werden zu dem Begriff "Feld" gerechnet. 

Artikel 1 Absatz 2, dies Flora und Fauna Gesetz, gibt an, was ebenfalls unter 'Feld' verstanden wird: Strände, Salzwiesen, Auen, Deiche, Schlick, Wattenmeer, Binnengewässer und Hoheitsgewässer sowie Straßen und Wege, soweit diese als Teil einer für die Ausübung der Jagd vorgesehene oder geeignetem Gebiet sein kann.

  •   Ein Stadt- und/oder Sportpark in bebauten Gebieten, nicht an ein Jagdgebiet grenzend ist kein Feld (wenn es sich um einen kleinen Park handelt). Auch der Markt in der Innenstadt ist kein Feld.

  •   Geschlossene, überdachte Plätze, Innenräume sowie Bahnhofshallen oder Auktionsgebäude sind kein Feld. 
     

Es ist daher von großer Bedeutung, vorher mit dem Falkner und lokalen Behörden über die Lage Rücksprache zu halten Um eine Erlaubnis in oder in der Nähe von Naturgebieten und zu Feldern Greifvögel (andere als der Wanderfalke und einheimische Habicht) demonstrieren zu können (für pädagogische Zwecke) können wir gemeinsam mit Ihnen, eine Anfrage an das Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Qualität von Lebensmitteln machen. 

Allgemeine Bedingungen 

Eine Falknerei-Flugvorführung kann nicht stattfinden wenn das Wetter es nicht zulässt. Die Entscheidung dafür liegt bei dem Falkner. Wenn der Zeitplan es erlaubt, kann bei Wetterverbesserung beschlossen werden, die Greifvögel zu einem anderen Zeitpunkt zu fliegen. Einige Beispiele für Situationen, wodurch eine Falknerei-Flugvorführung nicht fortgeführt werden kann, sind extremer Niederschlag, extremer Sturm oder extremer Nebel. Auch extrem hohe Temperaturen können für unsere Vögel beschwerlich sein. Diese Punkte bezüglich der Wetterlage gelten als höhere Gewalt-Situationen. Wenn die Organisation keinen Vorschlag für ein alternatives Programm akzeptiert wird 50 % des vereinbarten Entgelts berechnet.

Bei Stornierung durch den Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vor dem Datum der Durchführung, außer den oben genannten Gründen, werden die folgendenPreise in Rechnung gestellt. (Prozentsatz des vereinbarten Betrags):

100% bei Stornierungen innerhalb von 5 Tagen vor dem Ausführungsdatum. 
80% bei Stornierungen innerhalb von 2 Wochen vor dem Ausführungsdatum. 
60% bei Stornierungen innerhalb von 2 Wochen vor dem Ausführungsdatum. 
40% bei Stornierungen innerhalb von 4 Wochen vor dem Ausführungsdatum. 
20% bei Stornierungen innerhalb von 6 Wochen vor dem Ausführungsdatum. 
10% bei Stornierungen innerhalb von 8 Wochen vor dem Ausführungsdatum. 

Bei Stornierung durch De Valkenhof wegen Krankheit von Greifvögeln, Falkner oder durch Behörden auferlegte Verbotsanordnungen (Vogelgrippe etc.) gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen nicht, noch ein Schadenersatz an den Auftraggeber.

Sofern nicht anders vereinbart, müssen alle Rechnungen über welchen Betrag auch, vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an den Falknerei-Betrieb beglichen sein. Wenn eine Rechnung gesendet wird, ist der Falknerei-Betrieb zu jeder Zeit befähigt Kreditrestriktionszuschlag von 2 % des Rechnungsbetrages zu berechnen, was erlischt, wenn der Kunde die Rechnung innerhalb von 14 Tagen begleicht. 

Kommt der Kunde in Verzug, muss er dem Falknerei-Betrieb alle anfallende Kosten übernehmen, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche. Die außergerichtlichen Inkassokosten sind festgelegt auf ein Minimum von 15 % der dem Nennbetrag geschuldet ist, mit einem Minimum von € 100,-alles zuzüglich Mehrwertsteuer. 

Darüber hinaus wird der Kunde wenn er in Verzug ist, einen Betrag von fälligen Zinsen die 2 % über dem gesetzlichen Zinssatz liegen, berechtigt. Die Berechnung der Zinsen werden für einen kompletten Monat berechnet, auch wenn es nur ein Teil des Monats ist.

Jede Zahlungen soll, unbeachtet einzig durch den Kunden bei der Bezahlung gemachte Notiz als Bemerkung notiert haben, sollen den Schuldenabbau des Kunden an den Falknerei-Betrieb in der folgenden Reihenfolge dienen:

  • · die Kosten der Vollstreckung; 
    · die Sammlung gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten; 
    · die Zinsen; 
    · der Schaden; 
    · die Hauptsumme.

Preise sind exklusiv 21 % MwSt und Steuern, die von der (lokalen) Regierung verhängt werden können. 
Sofern nicht explizit angegeben oder im Angebot festgelegt, sind alle Preise exklusiv Saal-/Lokalitätsmiete, Verpflegung und nicht-Falknerei Utensilien. 
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Anmeldung individuelle Teilnahme

Bei Workshops, individuelle Registrierung gilt, das die Erstattung durch Annullierung nicht möglich ist. Wohl hat man die Möglichkeit, auf ein anderes Datum zu wechseln. Verlegen des gebuchten Datums durch höhere Gewaltsituationen ist frei von Kosten bis 31 Tage vor Beginn des gebuchten Workshops. Innerhalb von 31 Tagen sind wir gezwungen 1/3 des Buchungsbetrags, aus verwaltungstechnischen Gründen in Rechnung zu stellen